E-Scooter – ein Fall für die Versicherung?

Das Jahr 2019 war das Jahr der E-Scooter. Nicht nur, dass sie das Stadtbild immer mehr bestimmen und an der einen oder anderen Ecke im Rahmen von Sharing-Angeboten zu finden sind, auch die Versicherungsbranche hat mit entsprechenden Versicherungspolicen auf das neue Fortbewegungsmittel reagiert. Der Versicherungsschutz ist nicht nur wichtig, um bei Unfällen vor finanziellen Problemen geschützt zu sein, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben. Im Blog möchte ich daher umfassen auf die Versicherungspflicht von E-Scootern eingehen.

Typ:
Blogartikel
Rubrik:
Strategie & Innovation
Themen:
Mobilität
E-Scooter – ein Fall für die Versicherung?

Roller mit Versicherungspflicht

Im Zusammenhang mit der Versicherung eines solchen Fahrzeugs stellt sich zunächst natürlich die Frage, ob jeder Elektroroller eine Versicherung benötigt. Ein E-Roller muss nur dann versichert werden, wenn der Roller schneller als 6 km/h ist und am Straßenverkehr teilgenommen wird. Wichtig ist zu beachten, dass nicht jeder Roller am Straßenverkehr teilnehmen darf. Elektro-Scooter lassen sich einfach im Internet bestellen. Dabei setzen viele Verbraucher auf Testportale wie ExpertenTesten, die die besten Elektro-Scooter anhand einer Kombination aus externen Tests und der Beliebtheit bei den Käufern ermitteln. Hier erfahren die Leser zudem, welche dieser Fortbewegungsmittel für den Straßenverkehr zugelassen sind und welche nicht.

Voraussetzungen für die Zulassung im Straßenverkehr

Folgende Vorraussetzungen müssen erfüllt sein, um im Straßenverkehr zugelassen zu werden: Zum einen benötigt man eine offizielle Bestätigung über die Zulassung des Scooters in Form der allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE), ohne die sich auch keine Versicherung abschließen lässt. Neuere Modelle werden mit dieser Betriebserlaubnis ausgeliefert. Bei älteren Modellen kann es sein, dass eine solche erst noch beantragt werden muss, wofür es in vielen Fällen auch notwendig ist, gewisse Umrüstungen vorzunehmen, um die Voraussetzungen für die Zulassung zu erfüllen. Solche Nachrüstungen müssen von einer technischen Prüfstelle abgesegnet werden, damit die Zulassungsstelle die entsprechende Einzelbetriebserlaubnis erteilt. Neben dieser Betriebserlaubnis sind ein Versicherungsschein und eine Versicherungsplakette notwendig, die das Vorhandensein der vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung bestätigen. Der Versicherungsschein muss immer mitgeführt werden, auch wenn die fahrende Person eine andere ist als der Versicherungsnehmer.

Der Weg zur Versicherung

Wie bei anderen Versicherungen auch lässt sich der Versicherungsschutz für den E-Scooter sowohl bei ansässigen Versicherungsberatern als auch im Internet abschließen. In beiden Fällen benötigt die Versicherung dafür die schon angesprochene Betriebserlaubnis sowie die Fahrzeug-Identifikationsnummer, die Fahrzeugklasse sowie die Antriebskraft des E-Rollers und zusätzlich Daten über Alter und  die vorhandene Führerscheinklasse. Eine Integration in eine bestehende Kfz-Versicherung ist nicht möglich, da es sich beim Roller um ein eigenständiges Fahrzeug handelt, welches somit auch eine eigene Versicherung benötigt.

Das Kennzeichen in Form einer selbstklebenden Versicherungsplakette erhält man nach dem Abschluss einer Versicherung. In einem Versicherungsbüro vor Ort kann diese gegen Barzahlung der Versicherungsprämie häufig sofort mitgenommen werden. Bei einem Abschluss im Internet wird die Plakette in der Regel umgehend verschickt. Bei vielen Angeboten ist eine solche Versicherungsplakette für das erste Versicherungsjahr auch schon im Lieferumfang eines Rollers enthalten, sodass der Spaß des Fahrens sofort nach dem Eintreffen des neuen Fortbewegungsmittels starten kann. Die Anbringung der Plakette erfolgt gut sichtbar unter der Rückleuchte des Rollers.

Die Laufzeit der Versicherung endet immer am letzten Tag des Februars, sodass die Kosten für den Versicherungsschutz immer vom aktuellen Tag bis Ende Februar berechnet werden. Die Kosten für den Versicherungsschutz variieren je nach Art des Rollers und je nach gewähltem Versicherungsumfang. Sie sind dabei vergleichbar mit den Kosten für die Versicherung eines Mopeds. Pünktlich zum Ende der Laufzeit bzw. zum Start der neuen Periode am 1. März muss eine neue Plakette erworben werden.

Umfang der Versicherung

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Haftpflichtversicherung. Diese kommt für Schäden auf, die bei der Verwendung des E-Scooters einem Dritten zugefügt wurden. Das können sowohl Sachschäden als auch Personenschäden oder aus diesen beiden Varianten entstehende Vermögensschäden sein. Zusätzlich kann bei vielen Versicherungen auch eine Kaskoversicherung abgeschlossen werden, die Schäden  durch einen selbst verursachten Unfall oder auch durch einen Diebstahl abdeckt. Minderjährige Fahrer dürfen eine Versicherung nur mit der Einwilligung der Eltern abschließen, wobei zur Teilnahme am Straßenverkehr ein Mindestalter von 14 Jahren vorgeschrieben ist.

Wichtige Fakten rund um den Versicherungsschutz

  • Grundsätzlich gilt der Versicherungsschutz in der gesamten Europäischen Union, sodass der Roller dort auch im Urlaub eingesetzt werden kann. Um auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt es sich, eine internationale Versicherungsbestätigung ausstellen zu lassen und sich zu erkundigen, ob das Zielland das Fahren mit E-Scootern erlaubt.
  • Bei verliehenen Scootern ist die fahrende Person ebenfalls abgesichert. Der Versicherungsschein sollte jedoch mitgeführt werden.
  • Das Fahren im Straßenverkehr ohne bestehenden Versicherungsschutz ist strafbar und kann mit hohen Strafen geahndet werden.
  • Bei einem getunten Roller, der nicht mehr den ursprünglichen Voraussetzungen für den Straßenverkehr entspricht, übernimmt die Versicherung die Kosten des Geschädigten. Sie kann diese aber – auch im Rahmen strafrechtlicher Schritte – von Ihnen zurückfordern.

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