Jahresrückblick 2018 – Was die Versicherungswirtschaft bewegte

Gerade haben wir das Jahr 2018 verabschiedet, dass neben den Dauerbrennerthemen Niedrigzinsumfeld und Digitalisierung auch ein paar Überraschungen für die (Versicherungs-)Welt bereithielt. Eine kleine Auswahl der wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Themen, die die Assekuranz im vergangenen Jahr beschäftigten, zeigt unser Jahresrückblick.

Typ:
Blogartikel
Rubrik:
Strategie & Innovation
Themen:
Datenschutz Elementarversicherung IDD
Jahresrückblick 2018 – Was die Versicherungswirtschaft bewegte

Beginnen wir mit dem Wetter

Das Wetter mag kein sonderlich kreatives Einstiegsthema sein, war 2018 jedoch häufiger in aller Munde. Denn Deutschland sah sich mit der größten Dürre und deren Auswirkungen seit 1951 konfrontiert. So fiel im Sommer 2018 nur rund die Hälfte der üblichen Regenmenge, was zu Ernteeinbußen von bis zu 70 Prozent führte. Im Oktober sorgten zudem die Niedrigpegel bspw. vom Rhein für Versorgungsengpässe und damit zu steigenden Preisen der Transportgüter.

Die Versicherungswirtschaft trägt allerdings nur einen geringen Teil der geschätzten Schadensumme von zwei Milliarden EUR, da momentan nur etwa 0,5 Prozent aller Agrarflächen in Deutschland gegen Elementargefahren wie Dürre oder Überschwemmungen versichert sind. Gegen Hagelereignisse sind hingegen gut 72 Prozent der Agrarflächen versichert. Dieser gravierende Unterschied begründet sich vor allem im teuren Versicherungsschutz (schätzungsweise vier bis neun Prozent der Versicherungssumme), den die Landwirte bis dato nicht bereit waren zu leisten.

Angesichts der veränderten klimatischen Bedingungen und der zunehmenden politischen Ablehnung von Ausgleichszahlungen bei Elementarschäden, werden neue Unterstützungsmaßnahmen diskutiert. Eine Lösung, um einen adäquaten Versicherungsschutz anzubieten, wäre bspw. die Bezuschussung einer Mehrgefahrenversicherung durch den Staat, wie es momentan 20 Staaten der Europäischen Union handhaben.

Doch 2018 war nicht nur heiß, sondern auch stürmisch. Am 3. Januar 2018 fegte erst Sturmtief „Burglind“ und kurz darauf am 18. Januar 2018 Orkantief „Friederike“ über Deutschland hinweg. Mit einer Spitzengeschwindigkeit von bis zu 203 km/h (gemessen auf dem Brocken) war Friederike einer der schwersten Stürme seit 1997. Nur die Winterstürme „Lothar“ (1999), „Jeanett“ (2002) und „Kyrill“ (2007) waren stärker.

Nach Abklingen des Sturms reichten die Schätzungen der versicherten Schäden in Deutschland von 500 Millionen EUR (GDV) bis zu einer Milliarde EUR (Aon Benfield). Der GDV sprach in seiner Halbjahresbilanz davon, dass 2018 in die Liga der fünf schwersten Sturmjahre fallen kann, sollte das zweite Halbjahr nicht ungewöhnlich schadenarm ausfallen. So fielen in den ersten sechs Monaten die versicherten Sturm-, Hagel- und Starkregenschäden an Wohngebäuden in Höhe von 1,3 Milliarden EUR fast so hoch aus wie sonst im Gesamtjahr (zehnjähriger Jahresschnitt: 1,4 Milliarden EUR).

Weltweit betrachtet zeigte sich das erste Halbjahr 2018 jedoch relativ schadenarm. Angaben der Swiss Re zufolge summierten sich die weltweiten versicherten Schäden dieses Zeitraums auf gut 20 Milliarden USD, zehn Milliarden weniger als im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Auch die gesamten Schäden lagen mit gut 36 Milliarden USD deutlich unter dem Durchschnittswert von 64 Milliarden USD. Ob diese Bilanz auch nach Auswertung des zweiten Halbjahres bestehen bleibt, in denen Umweltkatastrophen wie die Waldbrände in Kalifornien oder das Erdbeben mit anschließendem Tsunami in Indonesien die Schlagzeilen prägten, muss sich noch zeigen.

Schreckgespenst DSGVO

Im Frühjahr 2018 sorgten fünf Buchstaben für Schweißperlen auf den Gesichtern von Unternehmen, Bloggern und Online-Geschäftstätigen. Denn am 25. Mai 2018 endete die zweijährige Übergangsfrist für die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (EU-DSGVO).

Ziel der neuen Verordnung ist, dass Verbraucher einfacher als bisher verstehen können, was mit ihren Daten geschieht. Infolgedessen werden Unternehmen nun dazu verpflichtet, die Kunden „in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache“ über ihre Rechte bezüglich der Verarbeitung ihrer Daten zu informieren. Darüber hinaus stärkt die DSGVO die Rechte der Betroffenen bzw. weitet diese aus. Zu diesen Rechten gehören: das Informationsrecht über die Erhebung der personenbezogenen Daten des Betroffenen, das umfassende Auskunftsrecht einschließlich des Rechts auf Berichtigung, Löschung und Widerspruch, das Recht auf Datenübertragbarkeit sowie das neue Recht auf Vergessenwerden.

Für die Versicherungsbranche bedeutet die DSGVO eine Neustrukturierung ihres Datenschutzmanagements: Dazu gehört für die meisten Unternehmen z. B. die Beschäftigung eines Datenschutzbeauftragten. Um die Daten der Kunden überhaupt erst nutzen zu dürfen, bedarf es einer rechtmäßigen Einwilligung der Betroffenen zur Datennutzung, die allerdings auch ausreichend flexibel sein muss, d. h. jederzeit wirksam widerrufbar. Zudem muss ein Unternehmen gewisse Vorschriften bezüglich Rechenschaftspflichten und Transparenz erfüllen und entsprechend Belege über die Einhaltung der Datenverordnung gemäß DSGVO erbringen, mit strengen Anforderungen an Dokumentation und Risikobewertung, und angemessene technische sowie organisatorische Maßnahmen dafür ergreifen. In bestimmten Fällen sind die Unternehmen außerdem dazu verpflichtet, eine Datenschutzfolgeabschätzung durchzuführen. Auch die Gewährleistung der IT-Sicherheit gilt als zentraler Bestandteil des Datenschutzes.

Für die Versicherungsunternehmen bedeuten diese Anforderungen auf jeden Fall viel Arbeit, so zeigt eine aktuelle Umfrage von Quadient, dass 50 Prozent der befragten Versicherer von sehr starken Auswirkungen der DSGVO auf den operativen Betrieb ausgehen, auch wenn noch nicht alle Aufgaben klar erfassbar seien.

Neue Regierung = neue Themen für die Versicherungswirtschaft

Nach langem Hin und Her trat am 12. März 2018 mit Unterzeichnung des Koalitionsvertrags die neue (und alte) Regierung aus CDU/CSU und SPD ihre Arbeit an. Für die Versicherungswirtschaft sind seitdem insbesondere die gesundheitspolitischen und Vorsorgethemen von Interesse.

So wurde das Thema Pflege bzw. der Pflegenotstand zu einem der zentralen Gesundheitsthemen ausgerufen. Für das nächste Jahr plant Gesundheitsminister Spahn entsprechend die Einstellung von 13.000 neuen Pflegekräften sowie eine bessere Bezahlung im Pflegebereich. Finanziert werden die Mehrausgaben mit einer Erhöhung des Beitrags zur gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,5 Prozentpunkte. Gleichzeitig werden die gesetzlich Krankenversicherten entlastet, indem ab Januar 2019 der Zusatzbeitrag der GKV wieder paritätisch von Arbeitnehmer und -geber geteilt wird.

Auch die Digitalisierung des Gesundheitswesens steht regelmäßig zur Debatte. Hier schreitet insbesondere die Versicherungswirtschaft zur Tat. So schlossen in diesem Jahr sowohl GKV als auch PKV Kooperationen, um elektronische Gesundheitsakten (eGA) auf den Weg zu bringen. Die DKV, Signal Iduna und Central schlossen sich im Juni zusammen, um, basierend auf einem System der Techniker Krankenkasse und IBM, eGAs anzubieten, die wichtige Patienteninformationen digital enthalten und i. d. R. mittels einer App verwaltet werden können. Ähnliches bietet auch die App Vivy, die von zahlreichen Krankenkassen und namhaften Privatversicherern wie der Allianz Privaten Krankenversicherungs-AG unterstützt und seit Juli 2018 aktiv betrieben wird. Kurz nach Veröffentlichung von Vivy sorgten allerdings Meldungen über Sicherheitslücken für Aufsehen, die den Schutz der gespeicherten Gesundheitsdaten infrage stellten, auch wenn die Behebung der Fehler umgehend in die Wege geleitet wurde.

Im August 2018 verabschiedete die große Koalition ein neues Rentenpaket, welches vor allem Mütter und Geringverdiener finanziell besserstellen soll. Weiterhin beinhaltet das Paket eine doppelte Haltelinie, welche die Beibehaltung des Rentenniveaus bei 48 Prozent und einen Anstieg des Beitragssatzes für die gesetzliche Rentenversicherung auf maximal 20 Prozent bis zum Jahr 2025 vorsieht. Die Finanzierung der Mehrausgaben soll dabei zum einen über den Bundeshaushalt und damit durch Steuermittel und zum anderen durch die Rentenbeiträge realisiert werden.

In einer Stellungnahme des GDV zum neuen Rentenpaket heißt es, dass zwar einige notwendige Maßnahmen realisiert wurden (z. B. die Verbesserung der Erwerbsminderungsrente), dem Rentenpaket aber insbesondere zukunftsweisende Elemente für jüngere Generationen fehlen. An dieser Stelle empfiehlt der GDV, die Anreize zur ergänzenden Vorsorge zukünftig weiter zu stärken und – nach der Verbesserung der bAV durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz – insbesondere die Riester-Rente zeitgemäß weiterzuentwickeln.

IDD und VersVermV

Am 23. Februar trat die IDD in Kraft. Ende November folgte die Verabschiedung der zugehörigen Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV), die offene Punkte der IDD für die Umsetzung in Deutschland konkretisiert. Die IDD soll insbesondere für Transparenz im Versicherungsvertrieb sorgen und sieht u. a. vor, dass Vermittler in der Kunden-Erstinformation ihren Status (z. B. Versicherungsmakler oder Ausschließlichkeitsvermittler) sowie Vergütungen offenlegen müssen. Weiterhin gilt es, Interessenkonflikte mit dem Kunden zu vermeiden oder zumindest darüber zu informieren und eine umfassende Beratungsdokumentation anzufertigen.

Die VersVermV konkretisiert die Umsetzung der IDD in deutsches Recht. Von besonderem Interesse sind dabei die Regelungen zur 15-stündigen Weiterbildungspflicht, die im Zuge der IDD nicht näher erläutert wurden. Der Bund der Versicherungskaufleute (BVK) betonte als besonders positive Ergebnisse, dass Weiterbildungsnachweise nun nur anlassbezogen und nicht jährlich vorgelegt werden müssen, Lernerfolgskontrollen nur bei Selbstlernformaten vorgesehen sind und spontane Treffen nicht als Weiterbildungszeit erfasst werden können, da Weiterbildungen qualifiziert, planvoll und systematisch durchzuführen sind.

LVRG auf dem Prüfstand

Zum Abschluss werfen wir noch einen Blick auf die Lebensversicherung. Hier wurde 2018 das vor vier Jahren eingeführte Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) auf seine Wirksamkeit überprüft. Insgesamt hätten sich die Maßnahmen des LVRG bewährt, um die Lebensversicherung den Erfordernissen des Niedrigzinsumfelds anzupassen, resümierte die Bundesregierung, punktueller Anpassungsbedarf wurde dennoch identifiziert.

Das Eckpunktepapier sieht dafür folgende Maßnahmen vor: Die Einführung eines gesetzlichen Provisionsdeckels, um mögliche Fehlanreize durch zu hohe Vergütungen zu vermeiden. Angedacht ist derzeit ein Beschnitt der Courtage bei 2,5 Prozent der Prämie. Jedoch haben sich bereits sowohl führende Politiker als auch Interessenverbände gegen einen Provisionsdeckel ausgesprochen, sodass die diesbezügliche Entscheidung der Regierung noch aussteht.

Weiterhin sehen die Vorschläge zur Reform des LVRG die weitere Senkung der Vertriebskosten sowie die transparentere Berechnung der Effektivkosten nach PRIIPS (Anlageprodukte für Kleinanleger) vor. Außerdem wurden Erleichterungen bei der Zinszusatzreserve (ZZR) angeregt.

In der Folge legte das Bundesfinanzministerium (BMF) im Herbst den Entwurf einer Verordnung für eine neue Berechnungsmethode der ZZR vor. Diese sogenannte „Korridormethode“ soll große Sprünge der ZZR verhindern und eine Finanzierung der ZZR aus laufenden Erträgen, anstatt wie aktuell durch die Auflösung von Bewertungsreserven der Kapitalanlagen, ermöglichen. Die neue Berechnungsgrundlage wurde bereits genehmigt und trat am 23. Oktober 2018 in Kraft. Damit ist sie bereits ab dem Geschäftsjahr 2018 gültig.

Wie dieser kleine Rückblick zeigt, langweilig wurde es der Versicherungsbranche 2018 nicht und auch 2019 verspricht, interessant zu werden. So hält die Überprüfung des LVRG noch einiges an Arbeit bereit. Oliver Brüß, Vertriebsvorstand der Gothaer, sieht in diesem Thema sogar die größte Herausforderung für 2019. Spannend wird auch die Frage, ob und wie der Brexit über die Bühne gebracht wird und wie sich dieser auf die Wirtschaft Europas auswirkt. Unabhängig von der Politik wird die Versicherungsbranche sicherlich ihre Digitalisierungsbemühungen weiter vorantreiben. Branchenprimus Allianz kündigte beispielsweise bereits an, sich in die Riege der Digitalversicherer zu begeben und einen digitalen Kfz-Versicherer an den Start zu bringen.

Mitarbeiter unserer Partnerunternehmen haben die Möglichkeit unser 14-täglich erscheinendes Versicherungsforen-Themendossier kostenfrei zu abonnieren. Das Themendossier informiert über aktuelle Entwicklungen und wichtige Themen der Versicherungswissenschaft und -praxis und erscheint jeweils am 15. und am letzten Arbeitstag eines Monats.

Magdalena Dröse
Magdalena Dröse
Referentin Unternehmenskommunikation & Partnerbetreuung
Versicherungsforen Leipzig
Magdalena Dröse unterstützt seit 2013 das Team „Unternehmenskommunikation und Partnerbetreuung" der Versicherungsforen Leipzig. Neben ihren redaktionellen Tätigkeiten für das Online-Wissensportal und die Themendossiers der Versicherungsforen Leipzig, ist sie für die Betreuung der Forenpartner verantwortlich. Zudem unterstützt sie die Fachteams bei der Erstellung von Studien und Whitepapern.